Welche berufliche oder schulische Laufbahn möchte ich einschlagen?

Wie soll es jetzt, nach dem Auszug aus dem betreuten Wohnen mit deiner beruflichen oder schulischen Laufbahn weitergehen?

Im Folgenden findest du Antworten auf diese Frage.

 

Beratungen und Coachings zu Ausbildung und Arbeit

Die AMG Tirol bietet ein umfangreiches Programm zur beruflichen Integration. Unter http://www.jugendchancen-tirol.at findest du alle ihre Angebote zu:

  • Berufsorientierung und Coaching
  • Lehr- und Berufsausbildung
  • Qualifizierung und Berufsorientierung
  • Bildungs- und Berufsberatung

Alle Angebote sind kostenlos!

Die AMG Innsbruck befindet sich in der Wilhelm Greil Straße 15, Tel.: 0512 562791.

Die AMG hat Zweigstellen in ganz Tirol. Auf der Homepage findest du die Adressen und Telefonnummern!

 

Auch das InfoEck bietet tirolweit Infos und kostenlose Beratung zu Themen wie Arbeit, Bildung, Auslandsaufenthalte, Ferialjobs und Praktika. Das InfoEck Innsbruck befindet sich in der Kaiser- Josef- Straße 1, Tel.:  0512 571799. https://www.mei-infoeck.at

 

Bei der Arbeiterkammer gibt es neben Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz oder in der Lehre geförderte Auslandprojekte, z.B. das Projekt Rückenwindhttps://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/…/auslandsprojekte/Rueckenwind.html

Wenn dich das interessiert, schreibe eine Anfrage an: rueckenwind@ak-tirol.com

Telefonische Auskunft bekommst du unter 0800 225522 1566.

 

Auch Innovia bietet Coachings für Ausbildung und Beruf für Jugendliche bis 19 Jahre. Infos dazu findest du hier:  http://www.innovia.at

 

Lehrlingscoachings bietet die Ibis Acam Bildung GmbH an.

Du kannst ein solches Coaching jederzeit und mit jedem Problem in Anspruch nehmen, sofern du förderfähig bist, also Lehrling

  • im öffentlichen und privaten Sektor
  • mit einem aufrechten Lehrverhältnis
  • dessen Lehrverhältnis  vor weniger als 6 Monaten abgebrochen oder dessen Lehrzeit beendet wurde

Für Auskunft und Beratung melde Dich unter der Nummer 0664 5356802.

lehrlingscoaching.tirol@ibisacam.at

Hauptschulabschluss

Den Hauptschulabschluss zu haben ist für deine weitere berufliche oder schulische Ausbildung sehr wichtig.

Den Hauptschulabschluss kann man aber jederzeit nachholen, ohne dafür zu bezahlen!

Das BFI bietet dafür Kurse an, die, wenn du noch nicht 18 bist, auch vom AMS gefördert werden. Für Leute über 18 gibt es Individualförderungen für den Hauptschulabschluss, wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfeempfang vorliegen. Auch junge Mütter können eine Individualförderung bekommen.

Möchtest du den Abschluss machen, schau auf folgende Seite: http://www.bfi-tirol.at oder melde dich beim BFI in deinem Bezirk oder bei BFI in Innsbruck direkt bei Frau Waser unter  0512 59660 842.  Sie erklärt dir genau, wie das Ganze funktioniert und welche Möglichkeiten du für den Kursbesuch hast. (Tages- oder Abendvariante…).

Fördergeld für Aus- und Weiterbildung: Bildungs-Update des Landes Tirol

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Ein Bildungs-Update können ansuchen:

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete,
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende,
  • Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen,
  • selbstständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist ein- kommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und fallweise einem Bildungsbonus.

Die Förderung  für Kurse beträgt:

  1. a)  30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
  2. b)  20 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen .

Der maximale Förderbetrag beträgt € 3.000,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.

Förderbare Bildungsmaßnahmen:

  1. Förderbare Bildungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden.
  2. Die einzelne Bildungsmaßnahme muss im Vorhinein als förderbar anerkannt sein. Über die Anerkennung der Bildungsmaßnahme entscheidet die Förderstelle nach festgelegten Kriterien, die auf der Homepage des Landes Tirol veröffentlicht werden.  www.tirol.gv.at
  3. Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten mindestens € 180,00 (inklusive MwSt.) betragen.
  4. Der Bildungsbonus wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren mindestens € 500,00 (inklusive MwSt.) betragen.
  5. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
  6. Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, sofern diese vom Bildungsträger als Teil der Schulungskosten in Rechnung gestellt werden.

Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Weitere Fördervoraussetzungen

Für die Zuerkennung einer Basisförderung  ist eine mindestens 75 %-ige Anwesenheit bei der zu fördernden Bildungsmaßnahme erforderlich.

Für die Zuerkennung des Bildungsbonus ist die entsprechende Prüfung innerhalb eines Jahres nach Kursende zu absolvieren.

Förderanträge sind spätestens 2 Wochen nach Beginn der zu fördernden Ausbildungsmaßnahme elektronisch mittels online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen. www.tirol.gv.at

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. ein Nachweis über den arbeitsrechtlichen Statuts
  2. eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes inklusive Auflistung der Ausbildungskosten und, sofern bereits vorhanden, ein Zahlungsnachweis,
  3. Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen,
  4. sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Nachweis über einen Bezug aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Absolvierung der Schulungsmaßnahme bei Vorlage folgender Nachweise:

  1.  Für die Auszahlung der Grundförderung sind spätestens drei Monate nach Kursende (letzter Kurstag) folgende Nachweise unaufgefordert zu übermitteln:
    • Bestätigung des Bildungsinstitutes über die 75 %-ige Anwesenheit,
    • Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten, sofern nicht bereits vorgelegt,
    • Nachweise über allfällige zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen.
  2. Für die Auszahlung eines Bildungsbonus ist spätestens drei Monate nach Abschluss (Ausstellungsdatum des Zeugnisses) folgender Nachweis zu übermitteln:

• Nachweis über die positiv abgelegte Prüfung

Bei nicht fristgerechter Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und die Förderung wird nicht gewährt!

Kreativ sein und für Lohn in einer Werkstatt mitarbeiten

Es gibt in Tirol das Projekt „VERA“, bei dem du in verschiedenen Werkstätten mitarbeiten und pro Trainingseinheit (3 Stunden) 6 Euro bekommen kannst.

  • In der Medienwerkstatt kannst du alles über Fotos und Videos lernen und was man damit machen kann.
  • In der Upcycling- und Instandhaltungswerkstatt gilt das Motto: Aus Alt mach Neu!
  • In der Mode und Dekorationswerkstatt wird laufend der Standort dekoriert, Kleidung umdesignt und geflickt und vieles mehr.

Du kannst bei VERA jederzeit vorbeikommen und dir Infos zum Projekt holen, in einer der Werkstätten- auch regelmäßig- mitarbeiten, an Coachings und Workshops teilnehmen und dich langsam (wieder) an eine regelmäßige Tätigkeit gewöhnen.

Ruf dort an unter  0676 841953700 oder besuche die Homepage www.vera-tirol.at oder die Facebookseite  www.facebook.com/veratirol

 

Arbeit finden

Freie Stellen werden an verschiedenen Stellen annonciert:

Arbeitgeber möchten meistens eine schriftliche Bewerbung bestehend aus deinem Lebenslauf und einem Bewerbungsschreiben. Es ist wichtig, dass du dabei bestimmte formale Dinge beachtest!

Über folgenden Link kommst du zu korrekten Vorlagen für Bewerbungsschreiben und Lebenslauf: https://anschreiben.com

Bei vielen Stellen kann man sich online bewerben. Die Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Foto…) müssen in diesem Fall als Dateien angehängt werden.

Kündigen

Möchtest du dein Arbeitsverhältnis korrekt beenden, dann mache das am besten mit einem Kündigungsschreiben. Beachte dabei, ob du eine Kündigungsfrist hast!

Unter folgendem Link findest du Vorlagen für korrekte Kündigungsschreiben: https://www.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/…/Kuendigung.html

Arbeitslosigkeit

Droht dir die Kündigung, melde dich spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS in deinem Bezirk, wo du um Arbeitslosengeld und in der Folge um Notstandshilfe ansuchen kannst!!!

Das AMS Innsbruck befindet sich in der Schöpfstraße 5, Tel.: 0512 5903.

Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe dienen zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitssuche.

Wer um Arbeitslosenhilfe ansucht, muss arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sein und muss bereit sein, jederzeit eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden anzunehmen.

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, musst du innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 28 Wochen lang einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein (z.B. eine Lehre gemacht oder in einem Betrieb offiziell und mehr als geringfügig angestellt gewesen sein), um das Arbeitslosengeld beantragen zu können.

Beim AMS musst du persönlich vorsprechen, um den Antrag stellen zu können, und zwar schon am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit!!!

Wie viel Geld du bekommst und für wie viele Wochen, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Die SachbearbeiterInnen errechnen das für dich beim Antragsgespräch.

Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, kannst du bei deinem/er Sachbearbeiter/in persönlich die Notstandshilfe beantragen.

Die Notstandshilfe wird längstens für 52 Wochen bewilligt, danach muss man einen neuen Antrag stellen.

Wie viel Geld du bekommst, hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab.

Das AMS hat eine Broschüre zu allen seinen Geldleistungen, die du gratis in jeder Geschäftsstelle bekommen kannst.

Bist du schon länger ohne Job und Einkommen, kannst du die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragen.

 

Präsenz- und Zivildienst

Für männliche, österreichische Staatsbürger besteht Wehrpflicht. Du kannst, wenn du bei der Musterung für tauglich erklärt wurdest, entweder Grundwehr – oder Zivildienst leisten.

Über den Grundwehrdienst kannst du dich auf folgender Seite erkundigen: grundwehrdienst.bundesheer.at

Über den Zivildienst informiert die Zivildienst Service Agentur: http://www.zivildienst.gv.at

Über freie Stellen für den Zivildienst kannst du dich bei folgender Adresse erkundigen:

http://www.diakonie.at/zivildienst