Endlich 18! Was ist jetzt alles zu tun?

Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig – von diesem Tag an gilt man in Österreich als erwachsen. Das bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Du hast jetzt nicht mehr nur Rechte, sondern auch Pflichten. Du darfst jetzt eigene Entscheidungen treffen, musst für dein Handeln aber auch selber die Verantwortung tragen.

 

Die Geburtstags-to-do Liste:

– Geburtstagsparty vorbereiten

– Wohnung suchen

– Stadtwohnung ansuchen (es dauert eine Weile, bis man die dann auch bekommt!)

– Krankenversicherung checken

– Haftpflichtversicherung und Haushaltsversicherung abschließen

– Falls du noch in Ausbildung bist: Familienbeihilfe selbst beziehen

– Einkünfte und Ausgaben checken: geht sich alles aus?

Und noch vieles mehr…..

 

Die gesetzliche Vertretung endet

Mit dem 18.Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch Eltern oder Pflegeeltern oder Vormundschaft. Das bedeutet, dass du nun auch im rechtlichen Sinne selbst für dein Handeln verantwortlich bist.

 

Geschäftsfähigkeit

Ab dem 18.Geburtstag bist du voll geschäftsfähig, was bedeutet, dass du ab jetzt Verträge wie Kaufvertrag, Mietvertrag, Handy-Vertrag oder einen Kreditvertrag selbst abschließen darfst. Allerdings musst du alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, selbst erfüllen. Das Risiko für dein Handeln trägst du selbst, z.B. wenn du die Miete oder die Gebühren für deinen Handy-Vertrag nicht mehr bezahlen kannst.

Du musst jetzt auch deine Geldgeschäfte eigenständig regeln.

Zur Geschäftsfähigkeit gehört auch die Prozessfähigkeit. Das bedeutet, dass du jetzt das Recht hast, Gerichtsprozesse zu führen. Du kannst das selbst tun oder dich durch einen Anwalt vertreten lassen.

 

Anträge selber stellen

Ab dem 18. Geburtstag musst du alle Anträge bei Behörden selber stellen. Du entscheidest selbst über deine Angelegenheiten.

Hilfreich ist eine Liste aller Dinge, die du mit deiner Volljährigkeit regeln musst und der Anträge, die du an die verschiedenen Behörden stellen musst, um beispielsweise Unterstützungsleistungen zu bekommen.

Falls du das noch nicht vor deinem Auszug mit deinem Betreuer/deiner Betreuerin gemacht hast, kannst du bei Careleaver Tirol Rat und Hilfe holen. Ruf einfach unter 0699 13418024 an!

 

Arbeitszeiten

Für Volljährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht mehr. Ab jetzt darfst du auch mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Arbeit am Wochenende und an Feiertagen sowie Schichtarbeit und Akkordarbeit sind jetzt erlaubt. Auch die strengen Regelungen der Ruhezeiten für Minderjährige gelten jetzt nicht mehr.

Auskunft zum Arbeitsrecht bekommst du bei der Arbeiterkammer (AK) unter 0800 225522 1414

oder auf folgender Seite:  http://www.ak-tirol.com

 

Heiraten

Wenn beide Partner volljährig sind, dürfen sie heiraten, ohne die Erziehungsberechtigten fragen zu müssen. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss einer der Partner volljährig sein.

 

Obsorge

Junge Frauen, die nach 18 Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel die alleinige Obsorge für das Kind. Paare können allerdings bei der Meldung des Kindes am Standesamt die gemeinsame Obsorge eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit des Kindsvaters. Ist der Vater minderjährig, benötigt er die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

Hilfe bei Fragen zu Mutter/Vater-Werden bekommst du bei Gesund ins Leben-Frühe Hilfen unter  0676 8850882376.

www.gesundinsleben.at

Auch bei einem Eltern-Kind-Zentrum kannst du dir Infos zum Sorgerecht holen.

www.eltern-kind-zentren-tirols.at

 

Strafmündigkeit

Ab 18 bist du für dein Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig!

Rechtsberatung und Beratung im Falle einer Straffälligkeit bekommst du bei Neustart Tirol unter 0512 580404. Du kannst dort auch eine anonyme Anfrage online machen. office.tirol@neustart.at

 

Wer hilft wie in Tirol?

Es gibt eine Webside, auf der man schnell nachschauen kann, an welche Stelle man sich mit einem Problem wenden kann: www.werhilftwie-tirol.at

Auf der Careleaver-Homepage findest du viele von diesen Stellen, nach Themen geordnet und mit ausführlicheren Informationen.

 

Sozialroutenplan

Die Organisation unicum:mensch hat einen Sozialroutenplan für Innsbruck herausgegeben, der ähnlich aufgebaut ist wie der „Durchblick für Tiroler Careleaver“ und noch weitere Informationen zu sozialen Unterstützungsangeboten enthält. Falls deine Frage mit unserer Homepage nicht beantwortet wird, versuche es mit dem Sozialroutenplaner. Du findest ihn unter www.unicummensch.org

Feel-okay.at: Klick rein und finds raus

https://www.feel-ok.at/de_AT/jugendliche/jugendliche.cfm

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