Das liebe Geld…

Wenn du ein eigenständiges Leben führst, musst du dich um alle finanziellen Dinge selbst kümmern. Hier findest du Infos rund um das Thema Finanzen, Geldquellen und Leistungsansprüche.

 

Hilfe bei Geldsachen

Vielleicht gibt es in deinem Umfeld jemanden, der dir mit deinen Geldsachen auch nach dem Auszug aus dem betreuten Wohnen helfen kann. Ansonsten gibt es in Innsbruck und in anderen Tiroler Gemeinden mehrere verschiedene Beratungsstellen:

  Caritas Beratungszentrum Innsbruck
Heiliggeiststraße 16, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 7270 15 
Regionalstellen in Imst, Landeck, Lienz, Reutte und Schwaz.

 Frauen helfen Frauen
Museumstraße 10, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 580977  

  Schuldenberatung Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 577649  
Regionalstellen in Imst und Wörgl.

Auch das Chillout kann dich bei deiner Existenzsicherung beraten und unterstützen. Das Chillout befindet sich in der Heiliggeistsraße 8a, Tel.: 0512 572121.

Es gibt dort eine Sozialberatungsstelle für die Abklärung von Problemlagen und Unterstützung in Krisensituationen: Existenzsicherung, Hilfe bei Wohnungssuche und Anmietung, Suche nach einem betreuten Wohnplatz; Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche bzw. der Abklärung von Ausbildungsperspektiven; Schuldenregulierende Maßnahmen, Information und Beratung bei Alkohol- und Drogenproblemen, Information und Beratung bei Straffälligkeit etc.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Auf der folgenden Seite findest du Infos zum Chillout und auch die Öffnungszeiten:

http://www.dowas.org/index.php/home/chill-out

 

Übersicht Einnahmen/Ausgaben

Was du unbedingt brauchst, ist ein Überblick über deine Finanzen. Den kannst du einfach mit Hilfe eines Haushaltsbuches gewinnen, in das du jeden Monat Einnahmen und Ausgaben in Tabellen einträgst und gegenüberstellst:

Einnahmen monatlich, z.B.:

– Lohn

– Familienbeihilfe

– Unterhalt der Eltern

– Arbeitslosenhilfe

– Sozialhilfe

-Mindestsicherung

– Mietzinsbeihilfe

– Selbsterhalter –Stipendium

– Sonstiges

Ausgaben monatlich, z.B.:

– Miete

– Betriebskosten

– Gas/Strom

– Telefon/Internet

– Essen

– Körperpflege

– Kleidung

– Haushalt

– Fahrtkosten/Benzin fürs Moped

– Freizeit/Hobbys

Ausgaben jährlich, z.B.:

– Versicherungen

– Rundfunkgebühren (Gis)

Wenn du dir Einnahmen und Ausgaben regelmäßig aufschreibst, bekommst du ein Gefühl dafür, wie viel Geld dir zum Leben übrigbleibt.

Es gibt auch ein gutes Finanzspiel unter: www.was-was-kostet.de. Versuche es zu spielen, um eine gute Vorstellung von deinen Fixkosten zu bekommen.

Die Arbeiterkammer hat eine sehr übersichtliche Broschüre, „Schau aufs Geld“. Die kannst du in jeder AK Filiale gratis bekommen.

 

Banksachen

Spätestens mit deinem Auszug aus dem betreuten Wohnen brauchst du ein eigenes Girokonto zur Überweisung von Miete und anderen Fixkosten (Betriebskosten, Handy/Internet). Auf dieses Konto sollen auch deine Einnahmen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Familienbeihilfe etc.) von Arbeitsgeber oder Behörden überwiesen werden.

Wenn du bisher keine größeren Schulden hattest, kannst du ein Girokonto eröffnen.

Bevor du dich für eine Bank entscheidest, erkundige dich nach deren Leistungen und nach den Kontoführungskosten: Was kostet das Geldabheben beim Bankomat einer anderen Bank? Was kosten Daueraufträge, Überweisungen und Kontoauszüge? Überlege dir, ob du für dein Konto einen Überziehungsrahmen brauchst, aber sei dir dessen bewusst, dass Kontoüberziehungen und Kredite immer teuer sind!!!!

Es ist nicht schlecht, einen persönlichen Bankberater zu haben. Du kannst versuchen, in deiner Bank einen zu bekommen.

 

Wenns einmal eng wird

Selbst wenn du deine Ausgaben gut im Griff hast, kann es einmal eng werden. Vielleicht hast du noch Rücklagen aus deiner Zeit im betreuten Wohnen oder es gibt Freunde oder Eltern, die dir zinsfrei etwas Geld leihen können.

Eine teure Möglichkeit zur Überbrückung einer finanziellen Notlage ist der Überziehungsrahmen deines Girokontos. Die Bank verrechnet dir für Überziehungen, wenn du einen Überziehungsrahmen vereinbart hast, etwa 12%. Überziehst du dein Konto ohne Rahmen, werden dir bis zu 20% verrechnet. Günstiger sind Ratenkredite bei der Bank, da sind die Zinsen etwas niedriger. Besprich diese Möglichkeit mit einem Bankberater.

Du kannst aber auch bei deiner Bank ein bestimmtes Guthaben auf deinem Konto sperren lassen, damit du immer etwas Geld auf der Seite hast, z.B. für den Abbuchungsauftrag deines Handy-Anbieters.

Es gibt in Tirol mehrere Vereine, die einmalig in finanziellen Notlagen helfen:

Das Netzwerk Tirol Hilft befindet sich im Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Tel.: 0512 5082014. Dort kannst Du einen Antrag auf Finanzhilfe stellen. Die Antragsformulare findest du hier:

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/netzwerk/

Auch die Vinzensgemeinschaften Tirol helfen. Sie sind telefonisch erreichbar unter  0650 2873170. Bei Anfragen um Hilfe möchten sie via Email angeschrieben werden. Das Mail soll an folgende Adresse: mailto:vinzensgemeinschaften.tirol@gmail.com

Tiroler Hilfswerk. Bietet einmalige Unterstützungen. Du findest das Büro in der Michael Gaismair Straße 1, Parterre, Raum 12, Tel.:  0512 508 742635.

Die Bruderschaft St.Christoph unterstützt vor allem Familien mit Kindern, die in Not geraten sind. Die Schatzmeisterin erreichst du unter  0664 6113170.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, im Vorzimmer des Bürgermeisters vorzusprechen, deine Notlage zu schildern und um eine einmalige finanzielle Unterstützung anzusuchen.

Auch die Matrikelstiftung (Dr. Ritter von Peer`scher Stiftungsfonds) unterstützt einmalig, vor allem im Bereich Ausbildung. Die Stiftung befindet sich in der Anichstr.18, Tel.: 0512 578422.

matrikel-stiftung@inode.at

Behörden-Dschungel? Lass dich nicht entmutigen!!

Die meisten Careleaver müssen nach dem Ausscheiden aus der Kinder- und Jugendhilfe ihren Bedarf zum Lebensunterhalt aus verschiedenen Geldquellen decken. Es ist gut darüber Bescheid zu wissen, welche verschiedenen Leistungsansprüche du zusätzlich zu deinem Gehalt hast bzw. wovon du leben kannst, wenn du keine Arbeit hast oder dich noch in einer schulischen Ausbildung befindest.

Es ist leider mit einigem Aufwand verbunden, alle dir zustehenden Leistungen zu bekommen: du musst zu mehreren verschiedenen Ämtern, eine Menge Formulare ausfüllen und oft auch Dokumente wie Meldezettel, Zeugnisse, Geburtsurkunde u.a. vorweisen.

Am besten ist, du liest dir die folgenden Kapitel der Homepage in Ruhe durch und schaust, welche der beschriebenen Unterstützungsleistungen dir zustehen.

Dann rufst du bei den Ämtern an (alle Telefonnummern findest du in den folgenden Kapiteln!) und fragst nach, welche Dokumente und Nachweise du für deinen Antrag brauchst, an welchen Stellen du diese eventuell bekommen kannst und ob du dir das Formular für dein Ansuchen irgendwo herunterladen kannst (die meisten Behörden haben Homepages mit herunterladbaren Formularen, alle Adressen findest du in den folgenden Kapiteln!).

Wenn du alles beieinander hast, gehst du hin und stellst das Ansuchen. Es kann dir passieren, dass doch etwas fehlt und du noch einen Anlauf nehmen musst oder dass die Beamten nicht besonders freundlich zu dir sind. Lass dich davon nicht entmutigen und bleib selbst freundlich – das ist immer der beste Weg!

Österreich ist ein Sozialstaat, der seine Bürger vergleichsweise gut auffängt, wenn sie finanzielle Unterstützung brauchen. Wer den Aufwand in Kauf nimmt und alle möglichen Ansuchen stellt, der kann finanziell über die Runden kommen – vielleicht nicht im Luxus aber doch ganz gut.

 

Familienbeihilfe

Wenn du noch in einem Lehrverhältnis oder in einer schulischen Ausbildung oder in einem Studium bist, hast du bis 24 Anrecht auf Familienbeihilfe. Diese haben bisher deine Eltern bezogen, aber ab deinem 18.Geburtstag hast du das Recht, sie selbst auf dein Konto überwiesen zu bekommen. Die Auszahlung der Kinderbeihilfe an dich selbst musst du beim Finanzamt beantragen. Das Formular kannst du dir herunterladen von

https://www.bmf.gv.at . Das Formular heißt Beih 1.

Tel. Finanzamt:  050 233 233

Unterhaltspflicht der Eltern

Deine Eltern sind dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen!

Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter ihres Kindes gebunden. Eltern müssen grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die bei selbstständiger Haushaltsführung für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aufbringen kann. Dabei sollen die Lebensverhältnisse des Kindes und der Eltern zu Grunde gelegt werden.

Der Eintritt dieses Zeitpunktes hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Ausbildung) und steht nicht in Zusammenhang mit der Volljährigkeit des Kindes. Es gibt keine Altersgrenze! Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben.

Wenn das Kind eigene Einkünfte hat, diese aber nicht für die Selbsterhaltung ausreichend sind, so verringert sich der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern.

Weigern sich deine Eltern, dich zu unterstützen, kannst du die Unterhaltsleistungen einklagen. Wende dich dafür an eine Rechtsberatungsstelle:

 Bezirksgericht Innsbruck (Amtstag: Dienstag von 8 bis 12 Uhr)
Brunecker Straße 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 90609
Regionalstellen in allen Bezirken.

 

Kinder- und Jugendanwaltschaft

Meraner Str. 5, 6020-Innsbruck

Tel.: 0512 5083792

http://www.kija-tirol.at

 

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Diese beiden Leistungen sind beim AMS anzusuchen! Das AMS Innsbruck befindet sich in der Schöpfstraße 5, Tel.:  0512 5903. Wenn du nicht in Innsbruck gemeldet bist, musst du dich an das AMS in deinem Bezirk wenden!

Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe dienen zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitssuche.

Wer um Arbeitslosenhilfe ansucht, muss arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sein und bereit sein, jederzeit eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden anzunehmen.

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, musst du innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 28 Wochen lang einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein (z.B. eine Lehre gemacht oder in einem Betrieb offiziell und mehr als geringfügig angestellt gewesen sein), um das Arbeitslosengeld beantragen zu können.

Beim AMS musst du persönlich vorsprechen, um den Antrag stellen zu können, und zwar schon am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit!!!

Wie viel Geld du bekommst und für wie viele Wochen, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab, die beim Antragsgespräch geklärt werden.

Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, kannst du bei deinem/er Sachbearbeiter/in persönlich die Notstandshilfe beantragen.

Die Notstandshilfe wird längstens für 52 Wochen bewilligt, danach muss man einen neuen Antrag stellen.

Wie viel Geld du bekommst, hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab.

 

Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld

Eine weitere Leistung des AMS sind das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld.

Beide kannst du ansuchen, wenn du seit mindestens 6 Monaten in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis warst und jetzt gerne eine zusätzliche Ausbildung wie z.B. die Berufsreifeprüfung machen möchtest.

Auch hierfür musst du persönlich beim AMS vorsprechen!

Die SachbearbeiterInnen erklären dir genau, wie du zu diesen Weiterbildungsleistungen kommst.

Das AMS hat eine Broschüre zu allen seinen Geldleistungen, die du gratis in allen Geschäftsstellen bekommen kannst.

 

Fördergeld für Aus- und Weiterbildung: Bildungs-Update des Landes Tirol

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Ein Bildungs-Update können ansuchen:

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete,
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende,
  • Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen,
  • selbstständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist ein- kommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und fallweise einem Bildungsbonus.

Die Förderung  für Kurse beträgt:

  1. a)  30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
  2. b)  20 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen .

Der maximale Förderbetrag beträgt € 3.000,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.

Förderbare Bildungsmaßnahmen:

  1. Förderbare Bildungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden.
  2. Die einzelne Bildungsmaßnahme muss im Vorhinein als förderbar anerkannt sein. Über die Anerkennung der Bildungsmaßnahme entscheidet die Förderstelle nach festgelegten Kriterien, die auf der Homepage des Landes Tirol veröffentlicht werden.  www.tirol.gv.at
  3. Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten mindestens € 180,00 (inklusive MwSt.) betragen.
  4. Der Bildungsbonus wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren mindestens € 500,00 (inklusive MwSt.) betragen.
  5. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
  6. Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, sofern diese vom Bildungsträger als Teil der Schulungskosten in Rechnung gestellt werden.

Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Weitere Fördervoraussetzungen

Für die Zuerkennung einer Basisförderung  ist eine mindestens 75 %-ige Anwesenheit bei der zu fördernden Bildungsmaßnahme erforderlich.

Für die Zuerkennung des Bildungsbonus ist die entsprechende Prüfung innerhalb eines Jahres nach Kursende zu absolvieren.

Förderanträge sind spätestens 2 Wochen nach Beginn der zu fördernden Ausbildungsmaßnahme elektronisch mittels online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen. www.tirol.gv.at

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. ein Nachweis über den arbeitsrechtlichen Statuts
  2. eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes inklusive Auflistung der Ausbildungskosten und, sofern bereits vorhanden, ein Zahlungsnachweis,
  3. Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen,
  4. sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Nachweis über einen Bezug aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Absolvierung der Schulungsmaßnahme bei Vorlage folgender Nachweise:

  1.  Für die Auszahlung der Grundförderung sind spätestens drei Monate nach Kursende (letzter Kurstag) folgende Nachweise unaufgefordert zu übermitteln:
    • Bestätigung des Bildungsinstitutes über die 75 %-ige Anwesenheit,
    • Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten, sofern nicht bereits vorgelegt,
    • Nachweise über allfällige zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen.
  2. Für die Auszahlung eines Bildungsbonus ist spätestens drei Monate nach Abschluss (Ausstellungsdatum des Zeugnisses) folgender Nachweis zu übermitteln:

• Nachweis über die positiv abgelegte Prüfung

Bei nicht fristgerechter Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und die Förderung wird nicht gewährt!

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung sichert ein Mindestmaß an Selbstbestimmung und hilft Not abzuwenden. Sie verhindert ein Abrutschen in absolute Armut, sichert die Existenz von Alleinerziehenden und deren Kindern und ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung.

Bist du in einer Notlage und brauchst Unterstützung

  • für Lebensunterhalt
  • für Wohnbedarf
  • für Extrakosten bei Krankheit oder Behinderung

dann hast du Anspruch auf Mindestsicherung, wenn du ÖsterreicherIn bist oder dauerhaft in Österreich lebst.

Wie viel Unterstützung du bekommst, wird geprüft und hängt von deinen eigenen Mitteln ab. Dazu braucht das Sozialamt Informationen über deinen Lohn, dein Vermögen, dein AMS Geld, Krankengeld oder Pensionen, dem Einkommen deiner Eltern (falls du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, d.h. dass du ein Einkommen von € 960,00 hast) also über alles, was dir halt zur Verfügung steht. Familienbeihilfe wird nicht dazu gerechnet.

Von welcher Leistung geht man aus?

  • Für Lebensunterhalt beträgt der Mindestsatz für 2017 für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen 633,35 Euro pro Monat.
  • Für Wohnbedarf bekommst du das, was in deiner Gegend ortsüblich ist. Im Bezirk Innsbruck werden bei einer Person €512 und bei zwei Personen €640 übernommen. Wie groß die Wohnung ist, spielt dabei keine Rolle. Es ist auch möglich, dass die Wohnung etwas mehr kostet, dann must du diese Mehrkosten aber selber tragen können. Ist die Wohnung deutlich teurer, kann es sein, dass der Zuschuss abgelehnt wird!!!
  • Für ußergewöhnliche Kosten (Möbel und Hausrat) kannst du auch Unterstützung bekommen. Wende dich mit deinem Anliegen an das Sozialamt – je nach Überprüfbarkeit und Notlage kann man dir dort helfen.
  • Es gibt auch einen Rechtsanspruch für die erstmalige Wohnungsausstattung im Rahmen der Mindestsicherung!

Was ist noch zu beachten?

  • Sollest du Ersparnisse haben, dann werden 4.222,30 Euro nicht berücksichtigt – die darfst du als Reserve besitzen. Ausnahme ist die Anmietung einer Wohnung, da darfst du nur €1688,92 als Reserve behalten.
  • Solltest du ein Auto haben (notwendig für Arbeit, Kind …), ist das auch erlaubt, allerdings geht man davon aus, dass es kein Luxusschlitten ist.
  • Solltest du in einer Eigentumswohnung wohnen, kannst du 6 Monate Unterstützung bekommen, bevor das Sozialamt „ins Grundbuch geht“.
  • Du, als hilfesuchende und arbeitsfähige Person, musst bereit sein, dich um eine Arbeit zu bemühen. Die Mindestsicherung soll dir für eine Zeit helfen, soll aber möglichst keine Dauerlösung sein. So müssen beispielsweise Schulungsangebote vom AMS genützt werden.

Wann werden die Leistungen gekürzt?

  • Falls du mit deinen Mitteln nicht sparsam umgehst und dich selbstverschuldet in weitere Notlagen versetzt hast.
  • Falls du Arbeit oder AMS Schulung verweigerst.
  • Falls deine Eltern dich finanziell unterstützen könnten und es nicht tun (du müsstest das eventuell gerichtlich einklagen)

Muss man die Mindestsicherung zurückzahlen?

  • Grundsätzlich nicht, es sei denn, du hast falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen.
  • Daher ist es sehr wichtig, dass du JEDE Änderung deiner Lebens- und Wohnsituation dem Sozialamt meldest.

Woher bekommst du ein Antragsformular und wo gibst du den Antrag ab?

  • bei der Gemeinde bzw. am Sozialamt abholen und ihn dort auch abgeben
  • bei jeder Bezirkshauptmannschaft abholen und abgeben

Um die Mindestsicherung in Innsbruck anzusuchen, musst du persönlich vorsprechen!

Gehe in den Service-Center-Bereich des Sozialamtes im Erdgeschoß, Ing.-Etzel-Straße 5, Innsbruck (Beratung und Information). Bei dieser Erstanlaufstelle werden die Antragsformulare ausgegeben und im Zuge der Abgabe die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft.

Suchst du zum ersten Mal um Mindestsicherung an, erfolgt die Bearbeitung nach vorhergehender Terminvereinbarung im Service-Center im back-office-Bereich. Termine für den back-office-Bereich können auch telefonisch vereinbart werden. Die Nummer des zuständigen Referatsleiters Kapferer Norbert ist 512 5360-9136.

Dem Antrag müssen einige Dokumente in Kopie beigelegt werden:
  • Lichtbildausweis
  • Kontoumsatzliste mit Saldo der letzten 3 Monate (am Schalter ihrer Bank erhältlich, Kontoauszüge sind nicht ausreichend!)
  • bei arbeitsunfähigen Personen entsprechende ärztliche Atteste
  • bei arbeitsfähigen Personen Nachweise über Arbeitsbemühungen (z.B. Terminkarte AMS, Bestätigungen von Firmen über getätigte Vorstellungen etc.)
  • bei anerkannten Flüchtlingen Nachweise über Intergrationsbemühungen (Deutschkursbestätigungen, Arbeitssuche bei ausreichenden Deutschkenntnissen)
  • Einkommensunterlagen der/des Antragstellers/in sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten oder unterhaltsverpflichteten Personen (Lohnzettel, AMS-Nachweise, Pensionsbescheide, Unterhaltsnachweise, MietzinsbeihilfeWohnbeihilfe, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Rehabilitationsgeld, etc.)
  • Mietvertrag und aktuelle Mietvorschreibung mit aufgeschlüsselten Miet- und Betriebskosten
  • bei anerkannten Flüchtlingen Nachweise über die Höhe der Grundversorgung
  • sonstige einzelfallbezogene Unterlagen und Vermögensnachweise (Scheidungsvergleich, Sparbuch, Lebensversicherung, Bausparvertrag, Kfz-Zulassungsschein etc.)
  • bei EU- und Schweizer BürgerInnen eine Anmeldebescheinigung ab dem 4. Aufenthaltsmonat bzw. Nachweis des fremdenrechtlich legalen Aufenthaltes. 

Suche dir zuerst alle diese Unterlagen zusammen und geh damit auf das Amt. Und wieder gilt: nicht den Mut verlieren und freundlich bleiben!!!

Unter der Adresse  www.innsbruck.gv.at findest du noch mehr Informationen zur Mindestsicherung und das Formular für das Ansuchen!

Und nun ein Beispiel zur Orientierung:

Du bist plötzlich arbeitslos, bekommst vom AMS nichts, weil du zu kurz angestellt warst, du wohnst schon in einer Wohnung findest aber so schnell keine neue Arbeit, weil gerade Zwischensaison ist …

Du suchst also um Mindestsicherung an und bekommst:

Mindestsicherung 633,35

Du bekommst oder solltest 100 € von den Eltern bekommen – 100,00

533,35

Miete + 450,00

983,35 Euro

 

Hast du weitere Fragen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, besuche folgende Homepage: www.mindestsicherungtirol.at

 

Mietzinsbeihilfe

Wenn du eine Wohnung gemietet hast, die für dein Einkommen zu teuer ist, hast du die Möglichkeit, um Mietzinsbeihilfe anzusuchen, egal ob du arbeitest, in Ausbildung bist oder studierst.

In Tirol kann man als EU-Bürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. Schweizer Staatsbürger und Flüchtlinge nach Genfer Konvention) nach einer Zeit der dauernden Ansässigkeit von 2 Jahren in einer Gemeinde um Mietzinsbeihilfe ansuchen. Nicht-EU-Bürger haben eine Wartefrist von 5 Jahren Aufenthaltsdauer in Tirol.

Das Formular für das Ansuchen der Beihilfe kannst du dir auf der Seite https://www.tirol.gv.at als PDF herunterladen, wenn du eingibst: Antrag Mietzinsbeihilfe M18-Land Tirol.

Das Ansuchen um Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ist beim zuständigen (Stadt)Gemeindeamt, in der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck einzureichen. Du brauchst um anspruchsberechtigt zu sein:

  • einen beim Finanzamt vergebührten Mietvertrag für deine Wohnung (keine Einzelzimmer),
  • du musst den Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben
  • mindestens 18 Jahre alt sein.

Um die Mietzinsbeihilfe anzusuchen, brauchst du neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen:

– Mietvertrag – alle Seiten (bei Erstantrag, Wohnungswechsel oder neuem Mietvertrag)

– Meldezettel (bei Erstantrag, Wohnungswechsel)- Mietenbestätigung (vom Vermieter oder Hausverwalter) – Formblatt TWFG 1991-F8a           – Einzahlungsbeleg/Kontoauszug der Miete (+ Betriebskosten)

– Jahreslohnzettel (des vorangegangenen Kalenderjahres 1.1. – 31.12.) + 1 aktueller  Monatslohnzettel
– die letzten drei-vier Monatslohnzettel
– bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr – Schulbesuchsbestätigung

– bei Hausfrauen – Versicherungsdatenauszug/Mitversicherung von der TGKK

– bei Lehrlingen – Lehrvertrag und aktueller Lohnzettel

Bei Zutreffen:

– Bescheid über Sozialbeihilfe, Wochengeld/Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld,    Krankengeld, REHA-Geld, Bescheid der Familienbeihilfe (ab dem 18. Lebensjahr), Bescheid/Kontoauszug des ausländischen Pensionsbezuges

– Unterhalt bzw. laufende Alimente für Kinder (Kontoauszug oder Beschluss)

– Kopie des Behindertenausweises

– bei Geburt eines Kindes sind der Meldezettel und die Geburtsurkunde unverzüglich einzureichen

Von Studierenden (Die Unterlagen sind von allen Bewohnern der WG beizubringen)

– Mietvertrag – alle Seiten (bei Erstantrag, Wohnungswechsel oder neuem Mietvertrag)

– Meldezettel (bei Erstantrag, Wohnungswechsel)
– aktuelles Studienblatt
– Mietenbestätigung (vom Vermieter oder Hausverwalter) – Formblatt TWFG 1991-F8a                                               – Einzahlungsbeleg/Kontoauszug der Gesamtmiete (+ Betriebskosten)                                                                                          –  Jahreslohnzettel/Einkommensteuerbescheid beider Elternteile des Antragstellers (des vorangegangenen Kalenderjahres 1.1. – 31.12.) + 1 aktueller Monatslohnzettel + Erklärung für Studierende (Formular der Tiroler Landesregierung)

– Einkommensnachweis der Eltern der übrigen Mitbewohner durch schriftliche Erklärung für Studierende (Formular der Tiroler Landesregierung)

Bei Zutreffen: 

– Lohnzettel über Beschäftigung, Ferialarbeit, etc.
– Stipendium – alle Seiten
– Waisenrente

Mitbewohnerwechsel sind unverzüglich zu melden und der Meldezettel, die aktuelle Inskriptionsbestätigung und der Einkommensnachweis der Eltern des neuen Mitbewohners sind bei der Mietzinsbeihilfenstelle einzureichen!

Beim Folgeantrag bitte die letzte Mitteilung/Bewilligung beilegen!

Die Beihilfe wird ab dem der Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt. Bei Antragstellung innerhalb der ersten drei Werktage wird die Beihilfe bereits in diesem Monat gewährt. Die Beihilfe wird immer zum Monatsende ausbezahlt.

Vom Amt der Tiroler Landesregierung erhält man im Monat der erstmaligen Auszahlung einen Beihilfenbescheid. Daraus kann man die Höhe und die Dauer der Beihilfengewährung ablesen. Bitte achte darauf, dass dein Postkasten beschriftet ist, damit du den Bescheid auch sicher erhältst!!

Die Beihilfe wird grundsätzlich ein Jahr lang gewährt, danach muss man einen Folgeantrag stellen.

Die Anerkennung der Nettomiete inkl. Mwst ist mit 5 Euro pro m2 Wohnnutzfläche gedeckelt. Einer Person stehen maximal 50m2 zu, jeder weiteren 20m2, selbst wenn die Wohnung effektiv kleiner ist. So beträgt die Mietzinsbeihilfe für dich allein maximal 250 Euro, für eine weitere Person maximal 100 Euro.

Für StudentInnen ist die Beihilfe pauschaliert und beträgt für eine Person € 125,- für zwei Personen € 175.- und drei Personen als Maximum € 225.-. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle. Solange Studentinnen und Studenten nur einem Nebenerwerb von max. 20 Stunden wöchentlich nachgehen und das Einkommen weniger als rd. € 800.- netto im Monat beträgt, bleibt dieses unberücksichtigt.

Eine StudentInnen-WG liegt vor, wenn in einer gemieteten Wohnung mit Mietvertrag für die gesamte Wohnung (keine Einzelzimmermietverträge) ausschließlich StudentInnen, volljährige SchülerInnen und Lehrlinge wohnen. Eine gemischte WG, bestehend aus oben benanntem Personenkreis und Erwerbstätigen, bekommt im Regelfall keine Beihilfe. In einem solchen Fall müssten alle Einkommen, auch die der Nebentätigkeiten, zusammengerechnet werden. In den allermeisten Fällen ist dann das Gesamteinkommen

Wenn du eine Wohnung gemietet hast, die für dein Einkommen zu teuer ist, hast du die Möglichkeit, bei der Gemeinde um Mietzinsbeihilfe anzusuchen, egal ob du arbeitest, in Ausbildung bist oder studierst

 

Kein Geld mehr für Essen?

Wenn du kein Geld mehr hast, um dir Essen zu kaufen, gibt es in Innsbruck und anderen Gemeinden einige Stellen, die eine freie Verköstigung anbieten und einen Sozialmarkt, wo man sehr günstig Lebensmittel und Hygieneartikel einkaufen kann:

Barmherzige Schwestern, Rennweg 40, Tel.: 0512 287176, Mittagessen Mo-Fr 10-12.30Uhr

Kapuzinerkloster, Kaiserjägerstr.6, Tel.: 0512 584914, Frühstuck Mo-Fr 8.30-10 Uhr,

Abendessen täglich 18.30 Uhr

Servitenkloster, Maria Theresienstr. 42, Tel.: 0512 588883, Mittagessen täglich 11 Uhr

Stift Wilten, Klostergasse 7, Tel.: 0512 58304823, Mittagessen täglich 11.30 Uhr

Vinzibus, Abendessen täglich bei der Markthalle 17.45-18.15 Uhr, 18.30 Uhr beim Kapuzinerkloster

Der TISO Sozialmarkt Innsbruck befindet sich in der Adamgasse 13-15. Er hat folgende Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr, Mi 15-18 Uhr, Sa 9-12 Uhr. Tel.: 0512 580593.

Hier hast du die Möglichkeit zu günstigen Preisen Grundnahrungsmittel einzukaufen.
Der Sozialmarkt bemüht sich laufend das Angebot zu erweitern bzw. zu komplettieren.Einkaufsberechtigung:Einkaufsberechtigt sind all jene Personen die eine bestimmte Nettoeinkommensgrenze nachweisen können:

Personen im Haushalt Maximales Einkommen
1 Person

2 Personen

für jedes weitere Kind

€ 900,00

€ 1.200,00

€ 100,00

Studenten mit Stipendiumsnachweis

Nachweis:

Antragsformular; Einkommensnachweis (AMS, Sozialamt, Pension, Invaliditätspension,
Stipendium…); Passfoto.
Bei Vorlage der geforderten Unterlagen wird dir im Geschäft ein Ausweis ausgestellt.
Pro Einkauf darf der Warenkorb einen Wert von € 10,– haben – dies ist drei Mal in der
Woche möglich.
Kunden die außerhalb der Stadt Innsbruck zu Hause sind und einen Wocheneinkauf
tätigen wollen, dürfen um € 30,– einkaufen.

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Mittwoch: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 Uhr -12:00 Uhr
In diesen Zeiten werden auch die Ausweise ausgestellt!

Imst:

Somi Imst

Pfarrgasse 26
6460 Imst
Handy: 0650 9240060
Email: imst@somi.at
www.somi.at

Ansprechperson: Margit Seelos

Öffnungszeiten:

Di, Mi, Do: 8:30 – 12:00
Fr: 14:30 – 18:00

Schwaz:

St. Barbara Laden

Im Pfarrzentrum St. Barbara
Johann Messner Weg 11
6130 Schwaz
Handy: 0676 87306706
Email: m.geiger@schwaz.net

www.st-barbara.at

Ansprechperson: Monika Geiger

Öffnungszeiten:

Di, Do, Fr: 8:30 – 11:30

St. Johann in Tirol:

CarLa Sozialmarkt

Bahnhofstrasse 7
A-6380 St. Johann in Tirol
Telfon: 0043 (0)5352/62522
Email: carla.st.johann@caritas-salzburg.at
www.caritas-salzburg.at

Ansprechperson: Debora Daurer

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do und Fr: 9:00 – 18:00 Uhr
Di: 9:00 – 13:00 Uhr

Reutte:

Paulusladen Reutte

Isserweg 3
A-6600 Reutte
Handy: 0650 3602995
Email: kontakt@paulusladen.at
www.paulusladen.at

Ansprechperson: Maria Biber

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi 9.00–12.00 Uhr
Fr 14.30–18.00 Uhr

Hall:

Sprungbrett Hall

Salvatorgasse 15
A-6060 Hall 
Festnetznummer während der Öffnungszeiten: 05223 41451
Handy: 0664 737 55 688
Email: Angelika.Ettmayer@hall.t.roteskreuz.at

Ansprechperson: Angelika Ettmayer

Öffnungszeiten:

Di, Fr 8.30–12.30 Uhr
Do 14.30–18.30 Uhr

Lienz:

SoLaLi

Schweizergasse 23
A-9900 Lienz 
Tel.: 04852 67293
Handy: 0660 5624121
Email: office@solali.at
www.solali.at

Ansprechperson: Silvia Kilzer

Öffnungszeiten:

Di, Fr: 09:00 – 12:30 Uhr
Di: 15:30 – 17:30
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr

Landeck:

Martiniladen Landeck

SMaisengasse 2
6500 Landeck 
Handy: 0650-6469114
Email: office@martiniladen.at
www.martiniladen.at

Ansprechperson: Petra Widmann

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 9:00 – 12:00 Uhr
Mi: 15:30 – 18:30 Uhr

Wörgl:

Caritasverband der ED Salzburg

CarLa Wörgl

Brixentalerstraße 5
6300 Wörgl 
Tel: 0676 / 84 82 10-599
Email: carla.woergl@caritas-salzburg.at

Ansprechperson: Heidi Rißlegger

Öffnungszeiten:

Di, Mi: 9 – 12 Uhr
Fr: 14 – 17 Uhr

Kufstein:

Sozialmarkt Kufstein

Oberer Stadtplatz 16
6330 Kufstein
Tel: 05372-21139
Handy: 0664/88520500
E-Mail: sozialmarkt-kufstein@kufnet.at
www.sozialmarkt-kufstein.at

Email: sozialmarkt-kufstein@kufnet.at
www.sozialmarkt-kufstein.at

Ansprechpersonen: Andrea Zettel, Robert Wehr

Öffnungszeiten:

Di – Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Mi: 15:00 – 18:00 Uhr

 

Kein Geld mehr für Kleider, Möbel &Co?

Falls das Geld knapp ist, kann man an verschiedenen Stellen umsonst oder sehr billig Kleider, Möbel, Haushaltsgeräte, Fahrräder… bekommen. Im folgenden findest du einige Adressen an die du dich wenden kannst:

Die Kleiderausgabestelle befindet sich im Bogen 35 in der Ing. Etzel Straße 35, Tel.:  0512 560623. Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr.

Der Kostnix Laden ist in der Innstraße 45 in Innsbruck. Dort gibt es Kleider, Spielsachen, Bücher, Geschirr und anderen Haushaltskram … umsonst. Die Öffnungszeiten variieren. Schau einfach hin, da sind immer ein paar nette Leute zum Quatschen…

Bei Willhaben https://www.willhaben.at/iad werden Möbel und Haushaltsgeräte oft gegen Selbstabholung verschenkt.

Im Facebook gibt es zwei Seiten, auf denen Dinge annonciert sind, die verschenkt werden: Innsbruck verschenkt und Marktplatz Innsbruck. Schaus dir an!