Wohnen
Meine erste eigene Wohnung
Die erste eigene Wohnung zu beziehen – das ist eine spannende Sache und ein riesiger Schritt in die Selbstständigkeit!
Dieser Schritt bringt viele neue Freiheiten: du kannst selbst entscheiden, wie du dich einrichten möchtest und du brauchst dich nicht mehr an die Regeln deiner Wohngruppe zu halten. Falls du in eine WG ziehst, lernst du neue Leute und Lebensgewohnheiten kennen – das ist toll!
Mit einer eigenen Wohnung ist aber auch viel Verantwortung und Arbeit verbunden:
Eine Wohnung muss gesucht und gefunden werden, du musst dir überlegen, ob der Mietpreis für deine Einkommensverhältnisse angemessen ist und wie du das Geld für Kaution und Ersteinrichtung zusammenbekommst. Dann gilt es, den Mietvertrag zu prüfen, zu unterschreiben und zu vergebühren und deinen Hauptwohnsitz in die neue Wohnung zu verlegen, damit du um Mietzinsbeihilfe ansuchen kannst. Außerdem musst du dich um die Anmeldung von Gas, Strom und Telefon/Internet kümmern und eventuell einen Dauerauftrag bei der Bank für die monatliche Überweisung der Miete einrichten.
Die Arbeiterkammer (in Innsbruck in der Maximilianstr.7) hat eine tolle Broschüre zum Thema „Die erste eigene Wohnung“. Du bekommst sie in jeder AK Filiale gratis – hol sie dir, es lohnt sich, weil da viele wichtige Infos und Tipps für die Wohnungssuche gegeben werden, auch zu rechtlichen Dingen in Hinblick auf Mietverträge, Kaution und den freien Wohnungsmarkt.
Auch der Mieterschutzverband Österreich kann dich in Hinblick auf deine Rechte und Pflichten als Mieter beraten. Mieterschutzverband Innsbruck, Müllerstr.27, 1.Stock, Tel.: 0512 574035, online erreichbar unter: mailto:office@msv-tirol.at
http://www.mieterschutzverband.at
Wohnungssuche
Wohnungen werden im Internet angeboten, in Zeitungen (Stadtblatt, TT), an Aushängen in Supermarkets und an der Uni oder bei der ÖH Wohnungsbörse – da kannst du gleich reinschauen: https://www.oehboersen.at/ !
Du kannst auch selber ein Inserat in einer Zeitung schalten, bei dem du klar formulierst, was für eine Wohnung du suchst (Größe, Lage, Preis…)
Höre dich aber auch in deinem Freundeskreis um: vielleicht weiß jemand eine gute Wohnung oder ein Zimmer in einer WG für dich.
Weitere Internet-Immobilienbörsen sind:
TT-Immo: immo.tt.com
Immo Scout 24: www.immobilienscout24.at
Willhaben: www.willhaben.at
Stadtwohnung
Wenn du 18 bist und 5 Jahre durchgehend in Innsbruck gemeldet warst, hast du außerdem die Möglichkeit, um eine Stadtwohnung anzusuchen. Für Careleaver zählen alle Zeiten, während derer sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Tirol (!) untergebracht waren, zu diesen 5 Jahren!
Das Ansuchen ist im Innsbrucker Stadtmagistrat in der Rathauspassage im 3.Stock zu stellen. Du musst dort persönlich erscheinen, um den Antrag auszufüllen und folgende Dokumente vorzuweisen bzw. abzugeben:
- Bestätigung der momentanen Meldeadresse (Meldezettel)
- Nachweis über Sozialhilfe (Mindestsicherung)
- Jahreslohnnachweis bzw. aktueller Lohnzettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis in Original und Kopie
- Geburtsurkunde
Auf eine Stadtwohnung wartet man in der Regel sehr lange – bis zu mehreren Jahren. Jedes Ansuchen wird nach einem Punktesystem gereiht – gib daher alle erschwerenden Lebensumstände wie beispielsweise Obdachlosigkeit, Schwangerschaft, Behinderung, chronische Krankheiten, die dich eventuell betreffen, bei deinem Ansuchen an!! Auch als junge Mutter wirst du weiter vorne gereiht! Careleaver erhalten den Obdachlosenbonus!
Wenn du vorhast, weiterhin in Innsbruck zu leben, dann lohnen sich Aufwand und Wartezeit, denn du hast dann eine sichere und günstige Bleibe.
Wohnungsbesichtigung
Hast du eine Wohnung in einem Inserat entdeckt, die für dich in Frage kommt (Größe, Lage, Preis), dann vereinbare einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter. Nimm zur Besichtigung jemanden mit der sich auskennt und kläre im Vorhinein mit dem Vermieter alle Details wie Vertragsdauer, Kaution und Übergabe der Wohnung (Funktionieren alle Geräte? Ist die Wohnung frisch ausgemalt? In welchem Zustand sollst du die Wohnung hinterlassen, falls du wieder ausziehst?…)
Bringe einen Einkommensnachweis zur Besichtigung mit und denke daran, dich als zukünftigen Mieter zu präsentieren: Der Vermieter muss das Gefühl haben, dir vertrauen zu können, ansonsten wird er dir die Wohnung nicht geben.
Mietvertrag
Du hast eine Wohnung gefunden? Glückwunsch!!
Bevor du aber den Mietvertrag unterschreibst, gehe ihn mit einer Vertrauensperson in deinem Bekanntenkreis durch, damit du sicher sein kannst, dass der Vertrag in Ordnung ist. Auch solltest du darauf achten, dass der Vertrag beim Finanzamt vergebührt wird, damit du eventuell um Mietzinsbeihilfe ansuchen kannst.
Beziehst du Mindestsicherung und möchtest, dass das Sozialamt deine Wohnung bezahlt oder dich bei der Mietzahlung unterstützt, dann musst du den Vertrag dort vorlegen, bevor du unterschreibst!!!
Kaution
Es ist üblich, dass der Vermieter deine Kaution für die Wohnung auf ein Sparbuch legt. Ist die Wohnung, wenn du wieder ausziehst, in gutem Zustand und sauber, bekommst du die Kaution zurück. Hinterlässt du aber Schäden, werden die Reparaturkosten von deiner Kaution abgezogen!! Schau deshalb, dass wirklich gut geklärt ist, in welchem Zustand (frisch ausgemalt, geputzt…) du die Wohnung zurückgeben sollst und dass das auch im Mietvertrag festgehalten wird!! Fotografiere etwaige Mängel in der Wohnung bevor du einziehst.
Beziehst du Mindestsicherung, übernimmt das Sozialamt die Kaution, nicht aber die Maklerprovision!!
Wohnungsausstattung
Für deine eigene Wohnung brauchst du Haushaltsgegenstände und Möbel, eventuell sogar eine Küche und eine Waschmaschine.
Gebrauchte Sachen zu kaufen ist eine gute Sache, weil man da viel Geld sparen kann. Bei Willhaben https://www.willhaben.at/iad werden Möbel und Haushaltsgeräte oft sogar gegen Selbstabholung verschenkt.
Im Facebook gibt es zwei Seiten auf denen Dinge annonciert sind, die verschenkt werden: Innsbruck verschenkt und Marktplatz Innsbruck.
Ansonsten gibt es das Horuck in der Hallerstraße 43 in Innsbruck. Dort bekommst du Möbel und Haushaltszeug wie Geschirr, Töpfe, Besteck… sehr günstig. http://www.horuck.at/index.php/kontakt
Das Horuck bietet auch Übersiedelungen an! Falls du niemanden kennst, der dir beim Umzug helfen kann, frag dort nach, Tel.: 0512 267731.
Beziehst Du Mindestsicherung, dann übernimmt das Sozialamt die Kosten für Möbel !(Innerhalb eines bestimmten Budget-Rahmens, z.B. ca. 100 Euro für einen Schrank, ca.55 Euro für eine Kommode etc.). Außerdem gewährt das Sozialamt Mindestsicherungsbeziehern eine Hausratspauschale (für Geschirr, Handtücher, Federbett und Kissen etc.).
Regelmäßige Kosten für die Wohnung
Denke daran, dass neben der monatlichen Miete noch andere Kosten für deine eigene Wohnung anfallen: die Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Hausmeister, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Grundsteuer) sind manchmal im Mietpreis inbegriffen, was oft schon in der Anzeige steht (z.B. Miete inkl. MwSt und Betriebskosten). Falls es nicht so steht, erkundige dich gleich beim Vermieter, wie viel du für die Betriebskosten rechnen musst.
Auf jeden Fall kommen die Kosten für Gas, Strom, Rundfunkgebühr (GIS) und Telefon/Internet zur Miete dazu. Die hängen ab von deinem Verbrauch.
Rechne dir alle Kosten zusammen und schau, ob sich mit deinem Einkommen alles ausgeht und genug Geld für Essen, Kleidung, Fahrtkosten, Handy…übrigbleibt!
Es gibt auch ein gutes Finanzspiel unter: www.w-was-kostet.de. Versuche es zu spielen, um eine Vorstellung von deinen Fixkosten zu bekommen.
Du kannst versuchen eine Befreiung von den GIS Gebühren zu beantragen. Auf folgender Seite findest du Infos dazu: https://www.gis.at/befreien/
Einen Heizkostenzuschuss kannst du mit einer Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at beantragen, wenn dein Einkommen unter der Mindestsicherungsgrenze liegt. Wenn du bei einer Suchmaschine „Heizkostenzuschlag Innsbruck“ eingibst, findest du eine PDF mit den Voraussetzungen, die du haben musst, um diese Hilfe zu bekommen, das Formular und eine Liste aller Dokumente, die du dem Ansuchen beilegen musst.
Mietzinsbeihilfe
Wenn du eine Wohnung gemietet hast, die für dein Einkommen zu teuer ist, hast du die Möglichkeit, um Mietzinsbeihilfe anzusuchen, egal ob du arbeitest, in Ausbildung bist oder studierst.
In Tirol kann man als EU-Bürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. Schweizer Staatsbürger und Flüchtlinge nach Genfer Konvention) nach einer Zeit der dauernden Ansässigkeit von 2 Jahren in einer Gemeinde um Mietzinsbeihilfe ansuchen. Nicht-EU-Bürger haben eine Wartefrist von 5 Jahren Aufenthaltsdauer in Tirol.
Das Formular für das Ansuchen der Beihilfe kannst du dir auf der Seite https://www.tirol.gv.at als PDF herunterladen, wenn du eingibst: Antrag Mietzinsbeihilfe M18-Land Tirol.
Das Ansuchen um Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ist beim zuständigen (Stadt)Gemeindeamt, in der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck einzureichen. Du brauchst um anspruchsberechtigt zu sein:
- einen beim Finanzamt vergebührten Mietvertrag für deine Wohnung (keine Einzelzimmer),
- du musst den Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben
- mindestens 18 Jahre alt sein.
Um die Mietzinsbeihilfe anzusuchen, brauchst du neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen:
– Mietvertrag – alle Seiten (bei Erstantrag, Wohnungswechsel oder neuem Mietvertrag)
– Meldezettel (bei Erstantrag, Wohnungswechsel)- Mietenbestätigung (vom Vermieter oder Hausverwalter) – Formblatt TWFG 1991-F8a – Einzahlungsbeleg/Kontoauszug der Miete (+ Betriebskosten)
– Jahreslohnzettel (des vorangegangenen Kalenderjahres 1.1. – 31.12.) + 1 aktueller Monatslohnzettel
– die letzten drei-vier Monatslohnzettel
– bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr – Schulbesuchsbestätigung
– bei Hausfrauen – Versicherungsdatenauszug/Mitversicherung von der TGKK
– bei Lehrlingen – Lehrvertrag und aktueller Lohnzettel
Bei Zutreffen:
– Bescheid über Sozialbeihilfe, Wochengeld/Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, REHA-Geld, Bescheid der Familienbeihilfe (ab dem 18. Lebensjahr), Bescheid/Kontoauszug des ausländischen Pensionsbezuges
– Unterhalt bzw. laufende Alimente für Kinder (Kontoauszug oder Beschluss)
– Kopie des Behindertenausweises
– bei Geburt eines Kindes sind der Meldezettel und die Geburtsurkunde unverzüglich einzureichen
Von Studierenden (Die Unterlagen sind von allen Bewohnern der WG beizubringen)
– Mietvertrag – alle Seiten (bei Erstantrag, Wohnungswechsel oder neuem Mietvertrag)
– Meldezettel (bei Erstantrag, Wohnungswechsel)
– aktuelles Studienblatt
– Mietenbestätigung (vom Vermieter oder Hausverwalter) – Formblatt TWFG 1991-F8a – Einzahlungsbeleg/Kontoauszug der Gesamtmiete (+ Betriebskosten) – Jahreslohnzettel/Einkommensteuerbescheid beider Elternteile des Antragstellers (des vorangegangenen Kalenderjahres 1.1. – 31.12.) + 1 aktueller Monatslohnzettel + Erklärung für Studierende (Formular der Tiroler Landesregierung)
– Einkommensnachweis der Eltern der übrigen Mitbewohner durch schriftliche Erklärung für Studierende (Formular der Tiroler Landesregierung)
Bei Zutreffen:
– Lohnzettel über Beschäftigung, Ferialarbeit, etc.
– Stipendium – alle Seiten
– Waisenrente
Mitbewohnerwechsel sind unverzüglich zu melden und der Meldezettel, die aktuelle Inskriptionsbestätigung und der Einkommensnachweis der Eltern des neuen Mitbewohners sind bei der Mietzinsbeihilfenstelle einzureichen!
Beim Folgeantrag bitte die letzte Mitteilung/Bewilligung beilegen!
Die Beihilfe wird ab dem der Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt. Bei Antragstellung innerhalb der ersten drei Werktage wird die Beihilfe bereits in diesem Monat gewährt. Die Beihilfe wird immer zum Monatsende ausbezahlt.
Vom Amt der Tiroler Landesregierung erhält man im Monat der erstmaligen Auszahlung einen Beihilfenbescheid. Daraus kann man die Höhe und die Dauer der Beihilfengewährung ablesen. Bitte achte darauf, dass dein Postkasten beschriftet ist, damit du den Bescheid auch sicher erhältst!!
Die Beihilfe wird grundsätzlich ein Jahr lang gewährt, danach muss man einen Folgeantrag stellen.
Die Anerkennung der Nettomiete inkl. Mwst ist mit 5 Euro pro m2 Wohnnutzfläche gedeckelt. Einer Person stehen maximal 50m2 zu, jeder weiteren 20m2, selbst wenn die Wohnung effektiv kleiner ist. So beträgt die Mietzinsbeihilfe für dich allein maximal 250 Euro, für eine weitere Person maximal 100 Euro.
Für StudentInnen ist die Beihilfe pauschaliert und beträgt für eine Person € 125,- für zwei Personen € 175.- und drei Personen als Maximum € 225.-. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle. Solange Studentinnen und Studenten nur einem Nebenerwerb von max. 20 Stunden wöchentlich nachgehen und das Einkommen weniger als rd. € 800.- netto im Monat beträgt, bleibt dieses unberücksichtigt.
Eine StudentInnen-WG liegt vor, wenn in einer gemieteten Wohnung mit Mietvertrag für die gesamte Wohnung (keine Einzelzimmermietverträge) ausschließlich StudentInnen, volljährige SchülerInnen und Lehrlinge wohnen. Eine gemischte WG, bestehend aus oben benanntem Personenkreis und Erwerbstätigen, bekommt im Regelfall keine Beihilfe. In einem solchen Fall müssten alle Einkommen, auch die der Nebentätigkeiten, zusammengerechnet werden. In den allermeisten Fällen ist dann das Gesamteinkommen zu hoch.
Ummelden
Wichtig ist, dass du dich nach deinem Umzug innerhalb einer Woche an deiner neuen Adresse anmeldest. Das machst du in Innsbruck im Stadtmagistrat in der Rathausgalerie im 1.Stock oder im Gemeindeamt deines Wohnortes.
Du brauchst für die Ummeldung:
- den Meldezettel deiner vorigen Wohnadresse
- einen Personalausweis
Denke auch daran, deine neue Adresse an wichtigen Stellen wie der Krankenkasse, der Bank, deinem Arbeitsgeber oder der Schule bekanntzugeben.
Damit du deine Post auch von allen jenen bekommst, die deine neue Adresse noch nicht kennen, mach einen Nachsendeauftrag bei der Post.
Haushaltsversicherung
Wenn du selbst eine Wohnung mietest, empfiehlt es sich, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Manchmal wird das vom Vermieter auch verlangt. Die Haushaltsversicherung bezahlt für Schäden in der Wohnung wie etwa für ein vom Wind zerbrochenes Fenster, ein kaputtes Cerankochfeld oder den Bruchschaden eines Einrichtungsstücks. Lass dich über die Haushaltsversicherung gut beraten, es gibt da verschiedene Preisklassen, je nach dem, was im Versicherungsschutz inbegriffen sein soll.
Drohende Delogierung
Droht dir eine Delogierung, weil du Miete oder Fixkosten nicht mehr bestreiten kannst, wende dich an die Beratungsstelle für Delogierungsprävention in der Kapuzinergasse 43 in Innsbruck. Du erreichst sie unter 0664 1954348 oder per Mail an mailto:anoffice@delo.tirol
Diese Beratungsstelle ist für ganz Tirol zuständig, ihre Homepage findest du unter:
Wohnungslos-was tun?
Wenn du keine eigene Wohnung hast und niemanden, bei dem du unterkommen kannst, gibt es mehrere Sozialberatungsstellen, die dich bei Wohnungslosigkeit, Wohnungssuche und Wohnungssicherung unterstützen, betreute (Übergangs-) Wohneinrichtungen und Notquartiere in Innsbruck:
Beim Chillout kannst du unterkommen wenn du unter 21 Jahre alt bist. Das Chillout befindet sich in der Heiliggeistsraße 8a, Tel.: 0512 572121.
Anlaufstelle: Kleine Imbisse und alkoholfreie Getränke, Wasch- und Duschgelegenheit, Waschmaschine und Trockner, Schließfächer, Freizeitangebote, Internetzugang, aktuelle AMS Stellenlisten, Möglichkeit, eine Postadresse einzurichten etc.
Sozialberatungsstelle für die Abklärung von Problemlagen und Unterstützung in Krisensituationen: Existenzsicherung, Hilfe bei Wohnungssuche und Anmietung, Suche nach einem betreuten Wohnplatz, Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche bzw. der Abklärung von Ausbildungsperspektiven, Schuldenregulierende Maßnahmen, Information und Beratung bei Alkohol- und Drogenproblemen, Information und Beratung bei Straffälligkeit etc.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!!
Übergangswohnbereich für wohnungslose Jugendliche: Vorübergehende betreute Wohnmöglichkeit bis zu drei Monaten. Eigener Mädchenbereich. 10 Wohnplätze (Einzelzimmer). Beratung auch auf Englisch.
Auf der folgenden Seite findest du Infos zum Chillout und auch die Öffnungszeiten:
http://www.dowas.org/index.php/home/chill-out
Das DOWAS (Durchgangsort für Wohnungs- und Arbeitsuchende) bietet Notquartier für Leute, die älter als 21 sind und keine Unterkunft haben. Es befindet sich in der Leopoldstraße 18 in Innsbruck, Tel.: 0512 572343.
Angebot: Beratung und Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und der Arbeitssuche, Hilfe bei Wohnungssuche und Anmietung, Wohnungserhalt, Hilfestellung im Kontakt mit Behörden und Ämtern, Unterstützung bei Antragsstellungen, Schuldenregulierende Maßnahmen, Beschaffung und Aufbewahrung von Dokumenten, Einrichtung einer Post- und/oder AMS-Adresse, Kontaktstelle zur Einrichtung einer Hauptwohnsitzbestätigung, Information über und Weitervermittlung an spezialisierte Einrichtungen.
Die Angebote der Sozialberatungsstelle sind kostenlos und richten sich an Menschen, die vor allem bei der Existenzsicherung, der Arbeits- und Wohnungssuche bzw. bei drohendem Wohnungsverlust Beratung und Unterstützung benötigen.
Über die Sozialberatungsstelle kann der Kontakt zu weiteren Einrichtungen des DOWAS hergestellt werden: das Übergangswohnhaus, die Wohngemeinschaft, das betreute Wohnen und die Familiennotwohnung. Beratungen auch auf Englisch.
Auf der folgenden Seite findest du weitere Infos zum DOWAS und die Öffnungszeiten:
http://www.dowas.org/index.php/component/content/featured
Das DOWAS für Frauen befindet sich in der Adamgasse 4/2 , Tel.: 0512 582477.
Angebot: Anlaufstelle für Frauen mit und ohne Kinder in Krisensituationen, für Frauen mit existenziellen Problemen, für wohnungslose Frauen.
Beratung, Begleitung, betreute Wohnmöglichkeit und Hilfe bei der Existenzsicherung.
Den Verein für Obdachlose findest du in der Kapuzinergasse 43 im 1.Stock, Tel.: 0512 580703.
http://www.obdachlose.at/einrichtungen.php
Weitere Stellen, die du kontaktieren kannst, wenn du obdachlos bist, findest du auf folgender Seite:
http://www.werhilftwie-tirol.at/frontend/search?b=9&q=obdachlos